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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Energieeffizient bauen, nachhaltig profitieren – Ihre Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik zur Wärmeerzeugung, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung

BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Höhe der Förderungen:

 

Übersicht zu Förderprogrammen für Wohngebäude:

BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen ohne Heizung

*Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen für Heizung

KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude –Komplettsanierung zum Effizienzhausstandard

  • Alle Sanierungsvorhaben können nur als KfW-Kredit bezogen werden
  • Tilgungszuschüsse von 5-45 %
  • Auszahlung zu 100 % über die KfW an die Hausbank

*Eine „Effizienzhaus EE“- Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

**Falls die Liegenschaft zu den schlechtesten 25% Gebäuden in Deutschland gehört, erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10%.

² Zusätzliche 15% Zuschuss, wenn im Rahmen der seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird


Übersicht zu Förderprogrammen für Nichtwohngebäude:

BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen ohne Heizung

BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen für Heizung

KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude –Komplettsanierung zum Effizienzgebäudestandard

  • Alle Sanierungsvorhaben können nur als KfW-Kredit bezogen werden
  • Tilgungszuschüsse von 5-35 %
  • Auszahlung zu 100 % über die KfW an die Hausbank

Übersicht zu Förderprogrammen für Baubegleitung/Fachplanung

Baubegleitungszuschuss für Wohngebäude:

Baubegleitungszuschuss für Nichtwohngebäude:


Kostenübersicht Energieberatung Wohngebäude

  • Voraussetzung für den Anspruch der geförderten Energieberatung ist, dass das Baujahr oder die Baugenehmigung des Objekts mindestens zehn Jahre vom Antragsdatum zurückliegt.
  • Mit dieser Energieberatung kann der zusätzliche iSFP-Zuschuss von 5 % beantragt werden!

*Der BAFA-Zuschuss wird bei Ermächtigung des Beraters direkt an den Energieberater ausgezahlt und muss nicht vorgezahlt werden.

 

**Die Preise erhöhen sich um 100 Euro Brutto pro WE für Baudenkmal und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz.


Kostenübersicht Energieberatung Nichtwohngebäude

  • Voraussetzung für den Anspruch der geförderten Energieberatung ist, dass das Baujahr oder die Baugenehmigung des Objekts mindestens zehn Jahre vom Antragsdatum zurückliegt.
  • Gilt auch für Neubau von Nichtwohngebäuden!

*Das Gesamthonorar ist als Netto angegeben, der Beratene bezahlt bei Vorsteuerabzugsberechtigung die zum Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuer auf das Gesamthonorar.

Für die Beratung mehrerer Gebäude als ein Projekt wird die Gesamtnettogrundfläche aller Gebäuden für das Beraterhonorar in Betracht gezogen.

 

Die Preise gelten auch für Baudenkmal und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz. 


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