Energieeffizient bauen, nachhaltig profitieren – Ihre Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Höhe der Förderungen:
BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen ohne Heizung
*Wird mit der geförderten Maßnahme ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen für Heizung
*Eine „Effizienzhaus EE“- Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
**Falls die Liegenschaft zu den schlechtesten 25% Gebäuden in Deutschland gehört, erhöht sich der Tilgungszuschuss um weitere 10%.
² Zusätzliche 15% Zuschuss, wenn im Rahmen der seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird
BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen ohne Heizung
BAFA-Bundesförderung für effiziente Gebäude –Einzelmaßnahmen für Heizung
Baubegleitungszuschuss für Wohngebäude:
Baubegleitungszuschuss für Nichtwohngebäude:
*Der BAFA-Zuschuss wird bei Ermächtigung des Beraters direkt an den Energieberater ausgezahlt und muss nicht vorgezahlt werden.
**Die Preise erhöhen sich um 100 Euro Brutto pro WE für Baudenkmal und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz.
*Das Gesamthonorar ist als Netto angegeben, der Beratene bezahlt bei Vorsteuerabzugsberechtigung die zum Zeitpunkt geltende Mehrwertsteuer auf das Gesamthonorar.
Für die Beratung mehrerer Gebäude als ein Projekt wird die Gesamtnettogrundfläche aller Gebäuden für das Beraterhonorar in Betracht gezogen.
Die Preise gelten auch für Baudenkmal und Gebäude mit erhaltenswerter Substanz.
Ihr Impuls für eine grünere Zukunft.