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Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach GEG

„Fördermittelberatung: Ihr Impuls für eine grünere Zukunft – Gemeinsam nachhaltige Projekte verwirklichen.“

Erstellung von Wärmeschutznachweisen nach GEG

Für Neubauten und Bestandsobjekte, die eine umfassende Sanierung erhalten werden, ist die Erstellung eines Wärmeschutznachweises notwendig.

Folgende Dienstleistungen bieten wir neben dem Wärmeschutznachweis an:
  1. Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes;
  2. Wärmebrücken- Gleichwertigkeitsnachweis.
  3. Aufstellen eines Lüftungskonzepts;
  4. Entwicklung geeigneter Konzepte zum KfW-Effizienzhaus oder zur Durchführung von Einzelmaßnahmen;
  5. Antragsstellung bei der KfW und/oder BAFA
  6. Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes (Wärmeschutz- und Anlagenkonzept), Untersuchung von Varianten bezüglich der Effizienz und wirtschaftlichen Rentabilität;
  7. Prüfung der Leistungsverzeichnisse Dritter auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen;
  8. Unterstützung bei der Abnahme der Bauleistungen;
  9. Aufstellen eines Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude;
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Kontaktieren Sie uns für ein Angebot für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises!

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